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Rechtssatz RS0092853×

Rechtssatz RS0092853

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0092853

Geschäftszahl

11Os32/87

Entscheidungsdatum

21.07.1987

Rechtssatz

Geschütztes Rechtsgut ist bei diesem Delikt neben der Fortbewegungsfreiheit auch die geschlechtliche Selbstbestimmung. Der Tatbestand kann daher auch an einer Prostituierten erfüllt werden, wenn es dem Täter darauf ankommt, die Betreffende nach Brechung ihre Willens und Erzwingung eines Aufenthaltswechsels dazu zu bestimmen, daß sie ihr unzüchtiges Gewerbe an einem anderen Ort nach seinen näheren Anweisungen ausübt.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 32/87
    Entscheidungstext OGH 21.07.1987 11 Os 32/87
    Veröff: SSt 58/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0092853

Dokumentnummer

JJR_19870721_OGH0002_0110OS00032_8700000_001