Rechtssatz RS0092905
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0092905
Entscheidungsdatum
13.10.1992
Rechtssatz
Auffallend verunstaltet kann nicht nur das Gesicht, sondern der gesamte Körper werden, wobei Verunstaltung auch dann gegeben ist, wenn sie erst durch die Bewegung des Körpers (etwa beim Gehen), nicht aber in Ruhelage sichtbar wird. Die Androhung der Zertrümmerung der Kniescheiben suggeriert dem Bedrohten geradezu ein daraus folgendes Leben als verunstalteter gehbehinderter Mensch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0092905
Dokumentnummer
JJR_19880607_OGH0002_0150OS00044_8800000_001