Rechtssatz RS0093235
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0093235
Entscheidungsdatum
15.10.1992
Rechtssatz
Beschädigung ist die nicht ganz unerhebliche körperliche Veränderung einer Sache, durch die deren Gebrauchsfähigkeit zu einem bestimmten Zweck beeinträchtigt wird, ohne daß die Beschädigung bis zur Zerstörung gediehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0093235
Dokumentnummer
JJR_19921015_OGH0002_0150OS00069_9200000_001