Rechtssatz RS0093842
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0093842
Geschäftszahl
12Os5/74; 9Os62/80
Entscheidungsdatum
10.06.1980
Rechtssatz
Übergibt ein Arbeitgeber ein Werkzeug aus seinem bisherigen alleinigen Besitz seinem Arbeitnehmer zur ständigen Verwendung bei seiner Arbeit, so gibt er damit den Besitz am Werkzeug nicht völlig auf. Vielmehr soll der Arbeitnehmer das Werkzeug bis auf weiters dauernd für Arbeiten verwenden, die er im Auftrag des Arbeitgebers nach dessen Anordnungen und Verfügungen durchzuführen hat und mit denen der Letztgenannte - sich des Arbeitnehmers als "verlängerte Hand" bedienend - gegenüber Dritten eine Leistung erbringt (Arbeitgeber behält Obergewahrsam, Dienstnehmer ist Besitzdiener).
Entscheidungstexte
- 12 Os 5/74
Entscheidungstext OGH 26.02.1974 12 Os 5/74
Veröff: EvBl 1974/254 S 550
- 9 Os 62/80
Entscheidungstext OGH 10.06.1980 9 Os 62/80
Vgl; Beisatz: Veruntreuung eines Subunternehmers an ihn zur Verwendung bei Installationsarbeiten übergebenen Gegenständen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0093842
Dokumentnummer
JJR_19740226_OGH0002_0120OS00005_7400000_003