Rechtssatz RS0093871
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0093871
Entscheidungsdatum
14.07.1993
Rechtssatz
Ein Inhabersparbuch kann als selbständiger Wertträger Gegenstand der Veruntreuung sein. Hiebei kommt es lediglich darauf an, daß die Sparurkunde im Zeitpunkt des Anvertrauens auf den Inhaber lautete, mag sie auch noch vor der Zueignung durch Vereinbarung eines Losungswortes vinkuliert worden sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0093871
Dokumentnummer
JJR_19930714_OGH0002_0130OS00123_9200000_001