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Rechtssatz RS0094165

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0094165

Geschäftszahl

13Os123/92

Entscheidungsdatum

14.07.1993

Rechtssatz

Zueignung durch eigenmächtige Gewährung eines Privatdarlehens: Bei Gewährung eines nicht unerheblichen Privatdarlehens an eine Person, die nicht rechtzeitig einen entsprechenden Bankkredit erhalten konnte, ist im Regelfall von der Möglichkeit des Verlustes des Privatdarlehens auszugehen. Die Entscheidung darüber, ob eine Sache der Gefahr eines solch endgültigen Verlustes ausgesetzt werden darf, kann jedoch nur der über sie uneingeschränkt Verfügungsberechtigte selbst treffen, niemals aber jener, dem sie lediglich anvertraut ist (SSt 30/102).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094165

Dokumentnummer

JJR_19930714_OGH0002_0130OS00123_9200000_005