Rechtssatz RS0094368
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0094368
Entscheidungsdatum
07.07.1994
Rechtssatz
Erhebliche Gewalt, weil der Täter der durch vorausgegangene Attacken verängstigten, wehrlos in eine Ecke des Wartehäuschens zurückgedrängten (von anderen Personen in keiner Weise unterstützten) tatbetroffenen Frau mit dem Knie einen heftigen Stoß gegen den Oberschenkel versetzte (ihr dabei einen Bluterguß zufügte), sie an der Jacke packte, zu sich zerrte und mit "kräftigem Griff" festhielt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0094368
Dokumentnummer
JJR_19940707_OGH0002_0120OS00067_9400000_002