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Rechtssatz RS0094624

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0094624

Geschäftszahl

11Os55/84

Entscheidungsdatum

19.12.1984

Rechtssatz

Bei Prüfung der Frage, ob durch den Befugnismißbrauch dem Machtgeber ein Vermögensnachteil zugefügt wurde, ist eine Gegenleistung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie (ausschließlich) im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse des Machtgebers lag. Ist dies nicht der Fall, dann hebt die Möglichkeit, daß der Machtgeber allenfalls geraume Zeit später durch Verwertung der Gegenleistung unter Umständen eine Schadensminderung bewirken könnte, die Strafbarkeit nicht auf.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 55/84
    Entscheidungstext OGH 19.12.1984 11 Os 55/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0094624

Dokumentnummer

JJR_19841219_OGH0002_0110OS00055_8400000_002