Rechtssatz RS0094648
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0094648
Entscheidungsdatum
01.09.1987
Rechtssatz
Ein durch Treuhandschaften verdeckter Geschäftsanteil an einer GmbH kann Gegenstand betrügerischer Krida sein, sofern er zur Tatzeit einen Vermögenswert hat. Ob später seine kridamäßige Verwertung tatsächlich gelingt, ist zwar nicht für seine Vermögens-Qualität, wohl aber für die Deliktsvollendung relevant.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0094648
Dokumentnummer
JJR_19870901_OGH0002_0100OS00046_8700000_002