Rechtssatz RS0094685
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0094685
Entscheidungsdatum
16.12.2016
Rechtssatz
Bei einem Kartenspiel sind Gewinn und Verlust dann (zumindest) vorwiegend vom Zufall abhängig, wenn Erfolg oder Misserfolg überwiegend von den jedem einzelnen Spieler zugeteilten Karten abhängig sind und dem einzelnen Spieler kaum entscheidende Gestaltungsmöglichkeiten und Einflussmöglichkeiten auf den Spielausgang offen stehen, weil die jeweils nicht an ihn ausgeteilten Karten für ihn verdeckt bleiben oder ihm im Spielverlauf selbst nicht bekannt werden.
Entscheidungstexte
- 14 Os 140/90
Entscheidungstext OGH 12.03.1991 14 Os 140/90
- 13 Os 50/16a
Entscheidungstext OGH 16.12.2016 13 Os 50/16a
Vgl auch; Beisatz: Hier: Poker und Black Jack. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094685
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2017
Dokumentnummer
JJR_19910312_OGH0002_0140OS00140_9000000_001