Rechtssatz RS0094742
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0094742
Entscheidungsdatum
20.02.1991
Rechtssatz
Bilden mehrere Unternehmen - obwohl rechtlich selbständig - faktisch eine wirtschaftliche Einheit, muß zum Tatvorsatz primär darauf abgestellt werden, ob bei Entnahmen aus dem Vermögen eines Unternehmens Befriedigungsrechte von Gläubigern außerhalb des Konzernbereiches geschmälert oder vereitelt werden sollten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094742
Dokumentnummer
JJR_19910220_OGH0002_0110OS00087_9000000_004