Rechtssatz RS0094920
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0094920
Geschäftszahl
13Os68/91 (13Os69/91)
Entscheidungsdatum
18.12.1991
Rechtssatz
Bei Einwirkungen auf einen Fischteich mit einer Oberflächenausdehnung von zirka zweitausenddreihundert Quadratmeter sowie auf dessen Zufluß und Abfluß, der seinerseits wieder in einen anderen Fischteich und von dort in einen Bach und in ein weiteres fließendes Gewässer führt, kann eine Gefahr für den Tierbestand oder Pflanzenbestand in einem größeren Gebiet entstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094920
Dokumentnummer
JJR_19911218_OGH0002_0130OS00068_9100000_002