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Rechtssatz RS0094985

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0094985

Geschäftszahl

11Os23/89; 14Os1/16b

Entscheidungsdatum

08.03.2016

Rechtssatz

Zwar trifft es zu, daß ein (für den Zusammenschluß rechtlich selbständiges Unternehmen zu einem sogenannten Unterordnungskonzern im Sinne des Paragraph 15, Absatz 2, AktG signifikanter) Gewinnausschließungsvertrag innerhalb des abhängigen Unternehmens die Grenze strafbarer fahrlässiger Kridahandlungen in dem Maß zurückdrängt, in dem die Zahlungsfähigkeit der herrschenden Konzerngesellschaft (Konzernobergesellschaft) geeignet ist (und auch vertragsmäßig dazu genützt wird), die bei isolierter Betrachtung der Gesamtsituation allein des abhängigen Unternehmens zu gewärtigenden gläubigerschädigenden Auswirkungen seiner Zahlungsunfähigkeit und damit den Eintritt eines pönalisierten Erfolges abzufangen. Entfällt doch in diesem Umfang jedwedes strafrechtliche Schutzbedürfnis der in Wahrheit (vertragsbedingt) im Ergebnis gar nicht beeinträchtigten Gläubigerinteressen. Anders verhält es sich aber, wenn und soweit der vom herrschenden Unternehmen zu übernehmende Verlust eine Dimension erreicht, die seine die Gläubigeransprüche sicherstellende Liquiditätskapazität übersteigt.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 23/89
    Entscheidungstext OGH 26.01.1990 11 Os 23/89
    Veröff: EvBl 1990/78 S 341 = RZ 1990/115 S 260 = GesRZ 1990.166
  • 14 Os 1/16b
    Entscheidungstext OGH 08.03.2016 14 Os 1/16b
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094985

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2016

Dokumentnummer

JJR_19900126_OGH0002_0110OS00023_8900000_003