Rechtssatz RS0095033
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0095033
Entscheidungsdatum
05.05.1987
Rechtssatz
Auch durch die nur einige Tage dauernde Abwesenheit eines Kindes aus dem Elternhaus ohne Verlassen des Wohnorts kann der durch § 195 StGB geschützte Kontakt zwischen ihm und dem Erziehungsberechtigten entscheidend unterbrochen werden.Auch durch die nur einige Tage dauernde Abwesenheit eines Kindes aus dem Elternhaus ohne Verlassen des Wohnorts kann der durch Paragraph 195, StGB geschützte Kontakt zwischen ihm und dem Erziehungsberechtigten entscheidend unterbrochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0095033
Dokumentnummer
JJR_19870505_OGH0002_0100OS00042_8700000_001