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Rechtssatz RS0095120×

Rechtssatz RS0095120

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0095120

Geschäftszahl

13Os195/83

Entscheidungsdatum

08.11.1984

Rechtssatz

Stellen sämtliche Unternehmungen einer Firmengruppe eine wirtschaftliche Einheit dar, so sind einzelne Kridahandlungen nicht bezüglich jedes einzelnen unselbständigen Tochterunternehmens gesondert zu beurteilen, sondern als Komponenten eines einheitlichen Tatgeschehens anzusehen und daher den für die gesamte Firmengruppe Verantwortlichen auch dann zuzurechnen, wenn diese in der einen oder anderen Tochterunternehmung weder bestellte noch selbständige Geschäftsführer waren.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 195/83
    Entscheidungstext OGH 08.11.1984 13 Os 195/83
    Veröff: SSt 55/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095120

Dokumentnummer

JJR_19841108_OGH0002_0130OS00195_8300000_001