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Rechtssatz RS0095166

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0095166

Geschäftszahl

14Os41/94

Entscheidungsdatum

26.04.1994

Rechtssatz

Dem Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue liegt nach herrschender Auffassung vor allem der kriminalpolitische Grundgedanke zugrunde, daß durch die rechtzeitige und freiwillige Gutmachung des gesamten Schadens der korrumpierende Eindruck der Tat auf die Allgemeinheit beseitigt wird und wegen der darin zum Ausdruck kommenden (wenngleich nicht unbedingt auf eine geänderte innere Einstellung zurückzuführenden) Rückkehr des Täters zur Legalität sowohl das generalpräventive als auch das spezialpräventive Strafbedürfnis entfällt (Strafzwecktheorie).

Entscheidungstexte

  • 14 Os 41/94
    Entscheidungstext OGH 26.04.1994 14 Os 41/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0095166

Dokumentnummer

JJR_19940426_OGH0002_0140OS00041_9400000_001