Rechtssatz RS0095177
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0095177
Entscheidungsdatum
27.06.1989
Rechtssatz
Bezüglich der Finanzierbarkeit einer Kreditaufnahme ist nicht nur auf die Umsatzentwicklung, sondern auch darauf zu achten, daß die Grenzen eines vernünftigen wirtschaftlichen Risikos nicht überschritten werden (hier: hohe Risikobelastung bei Importen aus dem Fernen Osten, deren Qualität infolge ihrer Finanzierung per Akkreditiv nicht ausreichend kontrollierbar ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0095177
Dokumentnummer
JJR_19890627_OGH0002_0150OS00035_8900000_001