Rechtssatz RS0095283
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0095283
Entscheidungsdatum
29.06.1978
Rechtssatz
Die erste in § 212 Abs 1 StGB angeführte Begehungsform setzt ein Verleiten im Sinne einer durch Einwirken auf den Willen des Opfers bewirkten Bestimmung desselben, sich dem Täter willfähig zu erweisen und freiwillig die unzüchtigen Handlungen zu verüben oder zu dulden, nicht voraus.Die erste in Paragraph 212, Absatz eins, StGB angeführte Begehungsform setzt ein Verleiten im Sinne einer durch Einwirken auf den Willen des Opfers bewirkten Bestimmung desselben, sich dem Täter willfähig zu erweisen und freiwillig die unzüchtigen Handlungen zu verüben oder zu dulden, nicht voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095283
Dokumentnummer
JJR_19780629_OGH0002_0120OS00078_7800000_004