Rechtssatz RS0095361
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0095361
Entscheidungsdatum
20.10.1987
Rechtssatz
Schon die Gründe eines Unternehmens ohne (ausreichendes) Eigenkapital, derzufolge von vornherein zur Anschaffung von Betriebseinrichtungen und Waren sowie zur Bestreitung der auflaufenden Regien Kredite in Anspruch genommen werden müssen, allenfalls auftretende Verluste aber nicht aufgefangen werden können, kommt als Kridahandlung im Sinn des § 159 Abs 1 Z 1 StGB in Betracht (EvBl 1969/334 ua).Schon die Gründe eines Unternehmens ohne (ausreichendes) Eigenkapital, derzufolge von vornherein zur Anschaffung von Betriebseinrichtungen und Waren sowie zur Bestreitung der auflaufenden Regien Kredite in Anspruch genommen werden müssen, allenfalls auftretende Verluste aber nicht aufgefangen werden können, kommt als Kridahandlung im Sinn des Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins, StGB in Betracht (EvBl 1969/334 ua).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095361
Dokumentnummer
JJR_19841220_OGH0002_0110OS00073_8400000_006