Rechtssatz RS0095998
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0095998
Entscheidungsdatum
10.05.1984
Rechtssatz
Ob ein Vorrat an Waffen, Schießbedarf oder anderen Kampfmitteln angesammelt (bereitgehalten, verteilt) wurde, der (objektiv) geeignet ist, eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, ist darnach zu beurteilen, ob dessen illegales Vorhandensein (in toto) eine abstrakte Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet. Dieser ist aber schon dann gefährdet, wenn der angesammelte usw Kampfmittelvorrat auch einzelne unmodern gewordene aber an sich noch gebrauchsfähige Schußwaffen enthält bzw sich unter dem Vorrat an Schießbedarf Jagdmunition oder Flobertmunition befindet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095998
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2025
Dokumentnummer
JJR_19840510_OGH0002_0120OS00099_8300000_003