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Rechtssatz RS0095998

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0095998

Geschäftszahl

12Os99/83

Entscheidungsdatum

10.05.1984

Rechtssatz

Ob ein Vorrat an Waffen, Schießbedarf oder anderen Kampfmitteln angesammelt (bereitgehalten, verteilt) wurde, der (objektiv) geeignet ist, eine größere Zahl von Menschen zum Kampf auszurüsten, ist darnach zu beurteilen, ob dessen illegales Vorhandensein (in toto) eine abstrakte Gefährdung des öffentlichen Friedens bedeutet. Dieser ist aber schon dann gefährdet, wenn der angesammelte usw Kampfmittelvorrat auch einzelne unmodern gewordene aber an sich noch gebrauchsfähige Schußwaffen enthält bzw sich unter dem Vorrat an Schießbedarf Jagdmunition oder Flobertmunition befindet.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 99/83
    Entscheidungstext OGH 10.05.1984 12 Os 99/83
    Veröff: SSt 55/28

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095998

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2025

Dokumentnummer

JJR_19840510_OGH0002_0120OS00099_8300000_003