Rechtssatz RS0096036
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096036
Geschäftszahl
9Os124/77; 17Os15/17k
Entscheidungsdatum
19.04.2018
Rechtssatz
Vermögensvorteil durch Gewahrsamsbegründung an einem Geschenk, gleichgültig welcher Verwendung es später zugeführt werden soll.
Entscheidungstexte
- 9 Os 124/77
Entscheidungstext OGH 25.10.1977 9 Os 124/77
- 17 Os 15/17k
Entscheidungstext OGH 19.04.2018 17 Os 15/17k
Vgl auch; Beisatz: Der Amtsträger fordert einen (materiellen) Vorteil für sich, wenn er nach seiner Vorstellung (freie) Verfügungsmacht über einen Geldbetrag erlangen soll. Die (intendierte) weitere Verwendung (nach Begründung des Gewahrsams oder der Verfügungsmacht) ist für die Tatbestandsmäßigkeit ohne Bedeutung. (T1)
Beisatz: Ein immaterieller Vorteil kann nicht Grundlage für eine Subsumtion nach § 305 Abs 3 StGB sein. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096036
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2018
Dokumentnummer
JJR_19771025_OGH0002_0090OS00124_7700000_002