Rechtssatz RS0096045
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096045
Entscheidungsdatum
08.03.1983
Rechtssatz
"Ansammeln" ist nicht nur das Anlegen eines nach und nach vergrößerten Vorrats, sondern auch das Errichten eines Lagers von Kampfmitteln uno actu
1. nach zwanglosem sprachlichen Verständnis,
2. auf Grund des Schutzzwecks des § 280 StGB,2. auf Grund des Schutzzwecks des Paragraph 280, StGB,
3. zumal bei offenkundig ebenbürtigem Verhaltensunwert und Erfolgsunwert in beiden Varianten ein Differenzierungsbedürfnis fehlt.
Entscheidungstexte
- 10 Os 99/78
Entscheidungstext OGH 19.07.1978 10 Os 99/78
Veröff: SSt 49/40
- 9 Os 201/82
Entscheidungstext OGH 08.03.1983 9 Os 201/82
nur: "Ansammeln" ist nicht nur das Anlegen eines nach und nach vergrößerten Vorrats, sondern auch das Errichten eines Lagers von Kampfmitteln uno actu. (T1) Veröff: SSt 54/18
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096045
Dokumentnummer
JJR_19780719_OGH0002_0100OS00099_7800000_004