Rechtssatz RS0096371
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096371
Entscheidungsdatum
25.08.1993
Rechtssatz
Nichtigkeitsbeschwerden zur Wahrung des Gesetzes können nicht etwa nur aus den in den Gesetzen angeführten Nichtigkeitsgründen, sondern wegen jeder unrichtigen Anwendung des materiellen oder formellen Rechts erhoben werden und selbst bloß gegen gesetzwidrige Vorgänge gerichtet sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096371
Dokumentnummer
JJR_19930825_OGH0002_0010OB00010_9300000_013