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Rechtssatz RS0096596

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0096596

Geschäftszahl

12Os44/89

Entscheidungsdatum

01.06.1989

Rechtssatz

Der Tatbestand der Verleumdung setzt keineswegs voraus, daß eine (wissentlich) falsche Verdächtigung wegen einer bereits vorher der Behörde zur Kenntnis gelangten Straftat (bisher unbekannter Täter) geäußert wird. Auch wenn die Straftat der Behörde bisher nicht bekannt war, ja sogar, wenn sie überhaupt erdichtet ist, kann die in diesem Zusammenhang gegen eine bestimmte Person ausgesprochene Verdächtigung den Angeschuldigten der konkreten Gefahr behördlicher Verfolgung aussetzen.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 44/89
    Entscheidungstext OGH 01.06.1989 12 Os 44/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0096596

Dokumentnummer

JJR_19890601_OGH0002_0120OS00044_8900000_001