Rechtssatz RS0096642
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096642
Entscheidungsdatum
16.06.1994
Rechtssatz
Das durch § 302 StGB geschützte Rechtsgut ist die Ordnungsgemäßheit und Sauberkeit der gesamten hoheitlichen Verwaltung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Objektivität und Integrität der Beamten bei ihrer Amtsführung.Das durch Paragraph 302, StGB geschützte Rechtsgut ist die Ordnungsgemäßheit und Sauberkeit der gesamten hoheitlichen Verwaltung und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Objektivität und Integrität der Beamten bei ihrer Amtsführung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0096642
Dokumentnummer
JJR_19940616_OGH0002_0150OS00050_9400000_001