Rechtssatz RS0096685
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096685
Entscheidungsdatum
21.12.1976
Rechtssatz
Zustellungen an den Verteidiger, der zwar die Vollmacht gekündigt, hernach den Beschuldigten (über die Frist des § 11 RAO) jedoch weiter vertreten und sogar Urteilszustellung beantragt hat, sind zu Recht erfolgt.Zustellungen an den Verteidiger, der zwar die Vollmacht gekündigt, hernach den Beschuldigten (über die Frist des Paragraph 11, RAO) jedoch weiter vertreten und sogar Urteilszustellung beantragt hat, sind zu Recht erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0096685
Dokumentnummer
JJR_19761221_OGH0002_0130OS00188_7600000_001