Rechtssatz RS0096776
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096776
Entscheidungsdatum
26.01.1994
Rechtssatz
Die "ordnungsgemäße postalische Behandlung von Sendungen" schlechthin ist kein konkretes, von § 302 StGB geschütztes Recht (weder des Staates noch des Absenders oder Empfängers). Damit ist nur die Summe der bei der Beförderung von Postsendungen maßgebenden Postvorschriften angesprochen, denen in dieser allgemeinen Formulierung kein konkreter Parteienanspruch gegenübersteht.Die "ordnungsgemäße postalische Behandlung von Sendungen" schlechthin ist kein konkretes, von Paragraph 302, StGB geschütztes Recht (weder des Staates noch des Absenders oder Empfängers). Damit ist nur die Summe der bei der Beförderung von Postsendungen maßgebenden Postvorschriften angesprochen, denen in dieser allgemeinen Formulierung kein konkreter Parteienanspruch gegenübersteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0096776
Zuletzt aktualisiert am
22.08.2025
Dokumentnummer
JJR_19940126_OGH0002_0130OS00155_9300000_001