Rechtssatz RS0096836
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096836
Entscheidungsdatum
23.04.1996
Rechtssatz
Die Weisung, eine Bauführung auch vor rechtskräftiger Baubewilligung zu tolerieren, stellt zwar ohne Zweifel eine verwaltungsrechtlichen Grundsätzen widerstreitende, dessen ungeachtet aber nach außen hin wirksame, formlose Baubewilligung unter Verletzung der eine derartige Regelung verbietenden (Krnt) BauO dar, doch kann jedenfalls dann, wenn der betreffende Beamte (Bürgermeister) die Abführung des bereits anhängigen Bauverfahrens unter Beachtung der in der Krnt BauO vorgeschriebenen Richtlinien nicht beeinflußt, von einer bereits für sich allein zur Schädigung eines konkreten Rechtes der Gebietskörperschaft führenden totalen Negierung der maßgeblichen (Krnt) BauO keine Rede sein.
Entscheidungstexte
- 13 Os 5/90
Entscheidungstext OGH 13.06.1990 13 Os 5/90
Veröff: JBl 1990,807 (Bertel)
- 14 Os 27/96
Entscheidungstext OGH 23.04.1996 14 Os 27/96
Vgl
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0096836
Dokumentnummer
JJR_19900613_OGH0002_0130OS00005_9000000_006