Rechtssatz RS0096852
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0096852
Entscheidungsdatum
15.10.1986
Rechtssatz
Ein Bürgermeister, der bewußt jedwede Behandlung von (Parzellierungsanträgen) Anträgen unterläßt, um die (unter Zeitdruck stehenden) Antragsteller dadurch zu den von ihm gewünschten Änderungen ihrer - inhaltlich den bestehenden Vorschriften entsprechenden, sohin an sich zu bewilligenden - Ansuchen zu zwingen, verkürzt die Antragsteller solcherart (jedenfalls) in ihren (auch angesichts eines - von ihm nicht erkannten - Vollmachtsmangels bestehenden) Verfahrensrechten und verantwortet darum Mißbrauch der Amtsgewalt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096852
Dokumentnummer
JJR_19861015_OGH0002_0090OS00082_8600000_001