Rechtssatz RS0097012
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0097012
Entscheidungsdatum
30.05.1985
Rechtssatz
Ein Tierarzt, der als amtlicher Fleischbeschauer mit dem Vorsatz, den betroffenen Fleischhauer am Vermögen zu schädigen, seine behördliche Befugnis dadurch wissentlich mißbraucht, daß er bei amtlichen Fleischbeschauen von geschlachteten Schweinen Fleisch in einem zur Trichinenuntersuchung nicht benötigten Umfang entnimmt, begeht Mißbrauch der Amtsgewalt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0097012
Dokumentnummer
JJR_19850530_OGH0002_0130OS00048_8500000_001