Rechtssatz RS0097070
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0097070
Entscheidungsdatum
16.03.1989
Rechtssatz
Im Fall der Unterdrückung von Briefsendungen durch einen Postzusteller kommen lediglich die Rechte der Absender und Empfänger auf ordnungsgemäße postalische Behandlung der Sendungen, nicht aber ein allgemeines staatliches Recht auf "vorschriftsmäßige Behandlung von Post, insbesondere korrekte Zustellung" als Schutzobjekt im Sinn des § 302 Abs 1 StGB in Betracht (SSt 49/32 und 54/33).Im Fall der Unterdrückung von Briefsendungen durch einen Postzusteller kommen lediglich die Rechte der Absender und Empfänger auf ordnungsgemäße postalische Behandlung der Sendungen, nicht aber ein allgemeines staatliches Recht auf "vorschriftsmäßige Behandlung von Post, insbesondere korrekte Zustellung" als Schutzobjekt im Sinn des Paragraph 302, Absatz eins, StGB in Betracht (SSt 49/32 und 54/33).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0097070
Dokumentnummer
JJR_19890316_OGH0002_0120OS00021_8900000_001