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Rechtssatz RS0097834

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0097834

Geschäftszahl

10Os30/79; 10Os62/84

Entscheidungsdatum

17.04.1984

Rechtssatz

Die Reifung der sittlichen Persönlichkeit ist, vom wissenschaftlichen Standpunkt aus gesehen, beim normal entwickelten Menschen im allgemeinen schon vor Erreichen des Strafmündigkeitsalters, nämlich bereits um das elfte bis zwölfte Lebensjahr weitgehend eingetreten (Spiel, Tiefenpsychologische Gesichtspunkte in der Rechtsprechung, RZ 1977,186). Bei Zeugen, die bereits strafmündig sind oder die von dieser Altersstufe nicht weit entfernt sind, bedarf es daher, abgesehen von der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, einer eingehenden Begründung eines Antrages auf Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über Aussageehrlichkeit eines Zeugen (in etwa diesem Sinne bereits umfangreiche Vorjudikatur).

Entscheidungstexte

  • 10 Os 30/79
    Entscheidungstext OGH 21.03.1979 10 Os 30/79
    Veröff: SSt 50/20
  • 10 Os 62/84
    Entscheidungstext OGH 17.04.1984 10 Os 62/84
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0097834

Dokumentnummer

JJR_19790321_OGH0002_0100OS00030_7900000_001