Rechtssatz RS0098232
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0098232
Entscheidungsdatum
01.04.1982
Rechtssatz
Ist die Vernehmungsfähigkeit und Verhandlungsfähigkeit eines (hier psychische) erkrankten Zeugen innerhalb weniger Monate wieder zu erwarten, so ist einen Antrag auf gerichtliche Vernehmung stattzugeben. Eine kurzfristige Verzögerung des Verfahrens muß im Interesse der Wahrheitsfindung in Kauf genommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0098232
Dokumentnummer
JJR_19820401_OGH0002_0120OS00045_8200000_001