Rechtssatz RS0098338
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0098338
Entscheidungsdatum
24.07.2025
Rechtssatz
Gegen eine Freispruch ist von den Prozeßgesetzen eine Berufung nicht eingeräumt. Eine dennoch erhobene - mit der Nichtigkeitsbeschwerde verbundene - Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Erkenntnis ist darum zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0098338
Zuletzt aktualisiert am
26.08.2025
Dokumentnummer
JJR_19950620_OGH0002_0110OS00025_9500000_001