Rechtssatz RS0098504
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0098504
Entscheidungsdatum
17.01.1989
Rechtssatz
Der Grundsatz freier Beweiswürdigung berechtigt zwar zu Wahrscheinlichkeitsschlüssen mit entsprechend fallbezogener Wertung der Indizien, doch darf das Gericht hiebei im Verfahren hervorgekommene Umstände, die als Prämissen für die Beurteilung des Grades der Wahrscheinlichkeit oder Unwahrscheinlichkeit einer entscheidenden Tatsache maßgebend sein können, nicht außer Betracht lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0098504
Dokumentnummer
JJR_19890117_OGH0002_0110OS00163_8800000_001