Rechtssatz RS0098561
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0098561
Geschäftszahl
12Os118/62; 10Os193/71; 11Os51/87; 11Os75/89 (11Os76/89)
Entscheidungsdatum
01.06.1990
Rechtssatz
Ein wegen Kreditbetruges verfolgter Schuldner mehrerer Gläubiger, den das Gericht mangels Erweislichkeit der Schädigungsabsicht nicht des Betruges, wohl aber wegen erwiesener fahrlässiger Benachteiligung eines oder mehrerer seiner Gläubiger durch das Eingehen neuer Schulden in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit des Vergehens nach dem § 486 Z 2 StG schuldig erkennt, wird durch ein solches Urteil wegen derselben Tat bestraft, auf die die Anklage gelautet hat, auch wenn die Benachteiligung nicht oder nicht nur bei jenen Personen eintrat, deren listige Irreführung in Schädigungsabsicht dem Angeklagten durch die wegen Kreditbetruges erhobene Anklage vorgeworfen wurde.Ein wegen Kreditbetruges verfolgter Schuldner mehrerer Gläubiger, den das Gericht mangels Erweislichkeit der Schädigungsabsicht nicht des Betruges, wohl aber wegen erwiesener fahrlässiger Benachteiligung eines oder mehrerer seiner Gläubiger durch das Eingehen neuer Schulden in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit des Vergehens nach dem Paragraph 486, Ziffer 2, StG schuldig erkennt, wird durch ein solches Urteil wegen derselben Tat bestraft, auf die die Anklage gelautet hat, auch wenn die Benachteiligung nicht oder nicht nur bei jenen Personen eintrat, deren listige Irreführung in Schädigungsabsicht dem Angeklagten durch die wegen Kreditbetruges erhobene Anklage vorgeworfen wurde.
Entscheidungstexte
- 12 Os 118/62
Entscheidungstext OGH 22.06.1962 12 Os 118/62
- 10 Os 193/71
Entscheidungstext OGH 30.11.1971 10 Os 193/71
- 11 Os 51/87
Entscheidungstext OGH 20.10.1987 11 Os 51/87
Vgl auch; Beisatz: § 146 StGB - § 159 Abs 1 Z 1 bzw Z 2 StGB. (T1) Veröff: JBl 1988,732
- 11 Os 75/89
Entscheidungstext OGH 01.06.1990 11 Os 75/89
Vgl auch; Beis wie T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0098561
Dokumentnummer
JJR_19620622_OGH0002_0120OS00118_6200000_001