Rechtssatz RS0098711
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0098711
Entscheidungsdatum
04.05.1973
Rechtssatz
Zur Frage einer Anklageüberschreitung, wenn das vorwerfbare Verschulden eines Fahrzeugbesitzers, der sein Kraftfahrzeug einem Fahruntüchtigen zur Lenkung im Straßenverkehr überläßt, nach den tatsächlichen Annahmen des Gerichtes entgegen dem Anklagevorwurf nicht in einer die Fahruntüchtigkeit bedingenden Alkoholisierung dieser Person, sondern in ihrer an sich nach den Umständen gegebenen Unfähigkeit zur verkehrssicheren Lenkung eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0098711
Dokumentnummer
JJR_19730504_OGH0002_0110OS00017_7300000_003