Rechtssatz RS0099176
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0099176
Geschäftszahl
1Ob232/71; 10Ob9/15v
Entscheidungsdatum
30.06.2015
Rechtssatz
Wird für jemanden, der unbekannten Aufenthalts ist, ein Kurator bestellt, kann darin eine Nullität nicht erblickt werden, selbst dann nicht, wenn die im § 116 ZPO (§ 6 AußStrG) normierte Voraussetzung, dass die abwesende Person zufolge der an sie zu erwirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen habe, nicht vorliegt.Wird für jemanden, der unbekannten Aufenthalts ist, ein Kurator bestellt, kann darin eine Nullität nicht erblickt werden, selbst dann nicht, wenn die im Paragraph 116, ZPO (Paragraph 6, AußStrG) normierte Voraussetzung, dass die abwesende Person zufolge der an sie zu erwirkenden Zustellung zur Wahrung ihrer Rechte eine Verfahrenshandlung vorzunehmen habe, nicht vorliegt.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 232/71
Entscheidungstext OGH 23.09.1971 1 Ob 232/71
- 10 Ob 9/15v
Entscheidungstext OGH 30.06.2015 10 Ob 9/15v
Vgl auch; Veröff: SZ 2015/66
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0099176
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2017
Dokumentnummer
JJR_19710923_OGH0002_0010OB00232_7100000_001