Rechtssatz RS0099206
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0099206
Entscheidungsdatum
18.03.1981
Rechtssatz
Ob zur Erforschung der Absicht des Erblassers, durch seine Anordnung über einzelne Vermögensstücke eine Einsetzung des Bedachten zum Erben gewollt zu haben, die Verhältnisse zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Erklärung oder jener zur Zeit des Erbfalles heranzuziehen sind, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Keine Gesetzesstelle regelt die erwähnte Frage so klar, daß die vorgenommene Beurteilung einer zweifelsfrei ausgedrückten Absicht des Gesetzgebers zuwiderlaufen könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0099206
Dokumentnummer
JJR_19810318_OGH0002_0060OB00562_8100000_002