Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0099206×

Rechtssatz RS0099206

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0099206

Geschäftszahl

6Ob562/81

Entscheidungsdatum

18.03.1981

Norm

AußStrG §16 BIII2a

Rechtssatz

Ob zur Erforschung der Absicht des Erblassers, durch seine Anordnung über einzelne Vermögensstücke eine Einsetzung des Bedachten zum Erben gewollt zu haben, die Verhältnisse zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Erklärung oder jener zur Zeit des Erbfalles heranzuziehen sind, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Keine Gesetzesstelle regelt die erwähnte Frage so klar, daß die vorgenommene Beurteilung einer zweifelsfrei ausgedrückten Absicht des Gesetzgebers zuwiderlaufen könnte.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 562/81
    Entscheidungstext OGH 18.03.1981 6 Ob 562/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0099206

Dokumentnummer

JJR_19810318_OGH0002_0060OB00562_8100000_002