Rechtssatz RS0099260
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0099260
Entscheidungsdatum
24.07.1980
Rechtssatz
Darüber, welcher der Titel der stärkere ist, wenn letztwillige Erklärungen verschiedenen Datums vorliegen, und hinsichtlich desjenigen, der im jüngeren Testament berufen ist, eine Erbsentschlagung behauptet, deren Gültigkeit aber bestritten wird, bestimmt das Gesetz nichts. Es enthält aber auch keine Anordnung darüber, daß die Frage der Gültigkeit der Erbsentschlagung im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens zu prüfen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0099260
Dokumentnummer
JJR_19800724_OGH0002_0060OB00682_8000000_001