Rechtssatz RS0099284
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0099284
Entscheidungsdatum
26.05.1971
Rechtssatz
Die Zuteilung der Klägerrolle an den gesetzlichen Erben gegenüber testamentarisch berufenen Personen, welche dem Willen des Erblassers gemäß erst durch das Professorenkollegium einer Universität zu ermitteln sind, widerspricht dem Gesetz in seinen Bestimmungen der §§ 123 Abs 1, 126 Abs 1 AußStrG.Die Zuteilung der Klägerrolle an den gesetzlichen Erben gegenüber testamentarisch berufenen Personen, welche dem Willen des Erblassers gemäß erst durch das Professorenkollegium einer Universität zu ermitteln sind, widerspricht dem Gesetz in seinen Bestimmungen der Paragraphen 123, Absatz eins, 126, Absatz eins, AußStrG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0099284
Dokumentnummer
JJR_19710526_OGH0002_0060OB00121_7100000_001