Rechtssatz RS0099640
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0099640
Entscheidungsdatum
29.06.1972
Rechtssatz
Die unvollständige Erleidigung eines Antrages auf Verfall im selbständigen Verfahren kommt einer Nichterledigung der Anklage im Sinne der Z 7 des § 281 Abs 1 StPO gleich und kann unter Umständen eine Nichtigkeit nach dieser Gesetzesstelle begründen.Die unvollständige Erleidigung eines Antrages auf Verfall im selbständigen Verfahren kommt einer Nichterledigung der Anklage im Sinne der Ziffer 7, des Paragraph 281, Absatz eins, StPO gleich und kann unter Umständen eine Nichtigkeit nach dieser Gesetzesstelle begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0099640
Dokumentnummer
JJR_19720629_OGH0002_0090OS00083_7100000_005