Rechtssatz RS0099912
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0099912
Entscheidungsdatum
09.10.1984
Rechtssatz
Zielt eine gegen die Unterstellung einer Tat unter ein strengeres Gesetz mit Recht erhobene Nichtigkeitsbeschwerde (Z 10) auf eine Subsumtion unter ein falsches milderes Gesetz, dann ist die Beschwerde zu verwerfen und nach § 290 Abs 1 StPO unter das richtige mildere Gesetz zu subsumieren.Zielt eine gegen die Unterstellung einer Tat unter ein strengeres Gesetz mit Recht erhobene Nichtigkeitsbeschwerde (Ziffer 10,) auf eine Subsumtion unter ein falsches milderes Gesetz, dann ist die Beschwerde zu verwerfen und nach Paragraph 290, Absatz eins, StPO unter das richtige mildere Gesetz zu subsumieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0099912
Dokumentnummer
JJR_19841009_OGH0002_0100OS00197_8300000_006