Rechtssatz RS0099990
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0099990
Entscheidungsdatum
18.10.2000
Norm
AngG §8 Abs1 IIB
AngG §16 II
GehaltsO KollV der Handelsangestellten Österreichs AbschnB
GehaltsO KollV der Handelsangestellten Österreichs AbschnC
Rechtssatz
Aus dem Fehlen von ausdrücklichen Regelungen über die Aliquotierung oder ungekürzte Weitergewährung von Sonderzahlungen während des entgeltfreien Krankenstandes kann nicht erschlossen werden, daß die Kollektivvertragsparteien ungeachtet der grundsätzlichen Abgeltung auch der Sonderzahlungen durch den Krankengeldbezug die Sonderzahlungen für diesen Zeitraum ungekürzt weitergewähren wollten. § 48 ASGG.Aus dem Fehlen von ausdrücklichen Regelungen über die Aliquotierung oder ungekürzte Weitergewährung von Sonderzahlungen während des entgeltfreien Krankenstandes kann nicht erschlossen werden, daß die Kollektivvertragsparteien ungeachtet der grundsätzlichen Abgeltung auch der Sonderzahlungen durch den Krankengeldbezug die Sonderzahlungen für diesen Zeitraum ungekürzt weitergewähren wollten. Paragraph 48, ASGG.
Schlagworte
SW: Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuß, Kürzung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0099990
Dokumentnummer
JJR_19960515_OGH0002_009OBA02047_96M0000_001