Rechtssatz RS0100054
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0100054
Geschäftszahl
4Os482/24; 13Os116/02
Entscheidungsdatum
29.01.2003
Rechtssatz
Rechtsunwirksamkeit der Anmeldung einer Nichtigkeitsbeschwerde vor der Urteilsfällung.
Entscheidungstexte
- 4 Os 482/24
Entscheidungstext OGH 12.12.1924 4 Os 482/24
Veröff: SSt IV/128
- 13 Os 116/02
Entscheidungstext OGH 29.01.2003 13 Os 116/02
Vgl auch; Beisatz: Ein Vorbehalt der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Staatsanwalt vor der Verweigerung oder Verkündung der Entscheidung des Gerichtes über den Antrag ist wirkungslos. Denn er kann nicht fundiert erklärt werden, solange der Beschwerdeführer die für die Entscheidung des Schwurgerichtshofes maßgeblichen Gründe, die erst mit der Verkündung bekannt gegeben werden, nicht kennt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0100054
Dokumentnummer
JJR_19241212_OGH0002_0040OS00482_2400000_001