Rechtssatz RS0100146
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0100146
Entscheidungsdatum
02.03.1982
Rechtssatz
Der OGH hebt in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten das angefochtenen Urteil wegen untrennbaren Sachzusammenhangs gemäß § 289 StPO auch in Ansehung eines Mitangeklagten auf und verweist dessen Nichtigkeitsbeschwerde auf diese Entscheidung.Der OGH hebt in Stattgebung der Nichtigkeitsbeschwerde eines Angeklagten das angefochtenen Urteil wegen untrennbaren Sachzusammenhangs gemäß Paragraph 289, StPO auch in Ansehung eines Mitangeklagten auf und verweist dessen Nichtigkeitsbeschwerde auf diese Entscheidung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0100146
Dokumentnummer
JJR_19820302_OGH0002_0100OS00026_8200000_001