Rechtssatz RS0100151
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0100151
Entscheidungsdatum
18.10.1988
Rechtssatz
Zustellung einer auf Erledigung im Gerichtstag abgestellten Stellungnahme der Generalprokuratur an den Rechtsmittelwerber (Verteidiger), dem eine binnen vierzehn Tagen zu erstattende schriftliche Äußerung anheimgestellt wird, im Hinblick auf eine in Betracht gezogene Erledigung der Nichtigkeitsbeschwerde schon in nichtöffentlicher Sitzung (Ausführung nur im Akt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100151
Dokumentnummer
JJR_19881018_OGH0002_0150OS00117_8800000_004