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Rechtssatz RS0100173×

Rechtssatz RS0100173

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0100173

Geschäftszahl

15Os4/88

Entscheidungsdatum

06.12.1988

Rechtssatz

Ein in der Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde enthaltenes Rechtsgutachten, das der Verteidiger durch einen fachkundigen Berater als auf das angefochtene Urteil gemünzte Einwände des Beschwerdeführers ausarbeiten ließ, entspricht - anders als etwa die Umgehung des Verteidigermonopols durch eigene Eingaben des Angeklagten oder die Bezugnahme auf frühere Schriftsätze oder auf Rechtsmittelschriften anderer Angeklagter - sehr wohl den prozessualen Erfordernissen einer unmittelbaren Beschwerdeausführung im Sinne des Paragraph 285, Absatz eins, StPO.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 4/88
    Entscheidungstext OGH 06.12.1988 15 Os 4/88

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0100173

Dokumentnummer

JJR_19881206_OGH0002_0150OS00004_8800000_001