Rechtssatz RS0100200
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0100200
Entscheidungsdatum
05.05.1971
Rechtssatz
Eine Ausführung von Nichtigkeitsgründen noch vor der Zustellung des Urteils ist beachtlich und hindert die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde nach § 285 a Z 2 StPO.Eine Ausführung von Nichtigkeitsgründen noch vor der Zustellung des Urteils ist beachtlich und hindert die Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde nach Paragraph 285, a Ziffer 2, StPO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0100200
Dokumentnummer
JJR_19710505_OGH0002_0110OS00080_7100000_001