Rechtssatz RS0100235
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0100235
Geschäftszahl
13Os171/79 (13Os172/79)
Entscheidungsdatum
24.01.1980
Rechtssatz
Außer im § 285 a Z 3 StPO enthält die StPO keine Vorschrift, derzufolge eine Partei zur Beseitigung von Formgebrechen eines fristgebundenen Schriftsatzes binnen einer bestimmten (neuerlichen) Frist mit der Wirkung aufgefordert werden könnte, daß (nur) bei Einhaltung der First für die Wiederanbringung der Schriftsatz als am Tag seines ersten Einlangens überreicht anzusehen ist.Außer im Paragraph 285, a Ziffer 3, StPO enthält die StPO keine Vorschrift, derzufolge eine Partei zur Beseitigung von Formgebrechen eines fristgebundenen Schriftsatzes binnen einer bestimmten (neuerlichen) Frist mit der Wirkung aufgefordert werden könnte, daß (nur) bei Einhaltung der First für die Wiederanbringung der Schriftsatz als am Tag seines ersten Einlangens überreicht anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0100235
Dokumentnummer
JJR_19800124_OGH0002_0130OS00171_7900000_001